KMU oder Nicht-KMU?


 

Für viele Fragen zur Förderung und zum neuen EDL-G ist entscheiden, ob ein Unternehmen als klein oder mittleres Unternehmen

(KMU) gilt. Hierzu müssen müssen ein paar Definitionen und Unterscheidungen vorweg geprüft werden:

„Unternehmen“

Unternehmen ist jede Einheit, unabhängig von der Rechtsform ,die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Unterschieden wird weiter der Status eines Unternehmen aufgrund fremder Anteilseigner oder der eigenen Beteiligung an anderen Unternehmen:

„Eigenständig“

Unternehmen ohne Beteiligungen oder
mit Minderheitsbeteiligung* < 25%

„Partnerunternehmen“

Mit Beteiligung 25% bis 50%

„Verbundene Unternehmen“

Mit Beteiligung>50%

Für manche spezielle Beteiligungsformen oder Institutionen gilt auch eine Beteiligung von 50% noch als „Eigenständig“.

Es gelten für den KMU Status Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl und Finanzwerte:

Unternehmenstyp

Mitarbeiterzahl**

Umsatz               oder*       Bilanzsumme

Kleinstunternehmen

<10

<= 2   Millionen €

<= 2   Millionen €

Kleinunternehmen

<50

<= 10 Millionen €

<= 10 Millionen €

Mittleres Unternehmen

<250

<= 50 Millionen €

<= 43 Millionen €

*(die Überschreitung eines der beiden Werte ist unschädlich = nur einer der Werte muss unter der Schwelle liegen um als KMU zu gelten).

**Jahresarbeitseinheiten (ohne Auszubildende)

Die Schwellenwerte gelten zu Jahresbeginn; spätere Überschreitungen sind unschädlich.

Schwellenwerte für Unternehmen mit Beteiligungen gelten:

„Partnerunternehmen“ (25->50 % Beteiligung)

müssen die Mitarbeiterzahlen und Finanzwerte prozentual anteilig zu Ihrem Unternehmen hinzurechnen

verbundene Unternehmen (>50% Beteiligung)

100% der Mitarbeiter und Finanzwerte müssen hinzugerechnt werden.

Bespiel:  11 eigene Mitarbeiter und eine 20% Beteiligung an einem 500 Mitarbeiterunternehmen = 111 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter der Partnerunternehmen müssen auch anteilig hinzugerechnet werden wenn es sich um fremde Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen handelt).

Betroffen sind auch:

- sehr kleine Unternehmen, die Teil einrs größeren (auch ausländischen) Konzerns sind.

. kommunale Eigenbetriebe (nicht Regiebetriebe)


Definitionen der EU Kommission, ohne Gewähr Für Detailfragen finden Sie hier einen Leitfaden mit dem Text der Empfehlung
2003/361/EG

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Kurz:

Nach dem EDL-G müssen alle Nicht-KMU ein Energie-Audit durchführen oder ein Energiemanagement aufbauen.


Was ein KMU ist richtet sich nach einer EU Definition von 2005.

Meist gilt ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter hat und 50 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, nicht mehr als KMU.

Achtung:
Frist
5.12.2019.
Bis dahin müssen alle Nicht.KMU mit dem Aufbau eines Managementsystems nach ISO 50001 bekonnen haben oder ein Energie-Audit durchgeführt haben.

Lesen Sie auch auf unserer EDL-G Seite.

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