Für viele Fragen zur Förderung und zum neuen EDL-G ist entscheiden,
ob ein Unternehmen als klein oder mittleres Unternehmen
(KMU) gilt. Hierzu müssen müssen ein paar Definitionen und Unterscheidungen
vorweg geprüft werden:
„Unternehmen“ |
Unternehmen ist jede Einheit, unabhängig von der
Rechtsform ,die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. |
Unterschieden wird weiter
der Status eines Unternehmen aufgrund fremder Anteilseigner oder der eigenen
Beteiligung an anderen Unternehmen:
„Eigenständig“ |
Unternehmen ohne Beteiligungen oder
mit Minderheitsbeteiligung* < 25% |
„Partnerunternehmen“
|
Mit Beteiligung 25% bis 50% |
„Verbundene Unternehmen“
|
Mit Beteiligung>50% |
Für manche spezielle Beteiligungsformen
oder Institutionen gilt auch eine Beteiligung von 50% noch als „Eigenständig“.
Es gelten für den KMU Status
Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl und Finanzwerte:
Unternehmenstyp |
Mitarbeiterzahl** |
Umsatz oder* Bilanzsumme |
Kleinstunternehmen
|
<10 |
<= 2 Millionen
€ |
<= 2 Millionen
€ |
Kleinunternehmen
|
<50 |
<= 10 Millionen € |
<= 10 Millionen € |
Mittleres Unternehmen
|
<250 |
<= 50 Millionen € |
<= 43 Millionen € |
*(die Überschreitung eines der beiden Werte ist unschädlich
= nur einer der Werte muss unter der Schwelle liegen um als KMU zu gelten).
**Jahresarbeitseinheiten (ohne Auszubildende)
Die Schwellenwerte gelten zu Jahresbeginn; spätere Überschreitungen
sind unschädlich.
Schwellenwerte für Unternehmen mit Beteiligungen gelten:
„Partnerunternehmen“
(25->50 % Beteiligung) |
müssen die Mitarbeiterzahlen und Finanzwerte prozentual
anteilig zu Ihrem Unternehmen hinzurechnen |
„verbundene Unternehmen
(>50% Beteiligung)
|
100% der Mitarbeiter und Finanzwerte müssen hinzugerechnt
werden. |
Bespiel: 11 eigene Mitarbeiter und eine 20% Beteiligung
an einem 500 Mitarbeiterunternehmen = 111 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter
der Partnerunternehmen müssen auch anteilig hinzugerechnet werden
wenn es sich um fremde Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen handelt).
Betroffen sind auch:
- sehr kleine Unternehmen,
die Teil einrs größeren (auch ausländischen) Konzerns
sind.
. kommunale Eigenbetriebe (nicht Regiebetriebe)
Definitionen der EU Kommission, ohne Gewähr Für Detailfragen finden Sie
hier einen Leitfaden mit dem Text
der Empfehlung 2003/361/EG
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Kurz:
Nach dem EDL-G müssen alle Nicht-KMU ein Energie-Audit durchführen
oder ein Energiemanagement aufbauen.
Was ein KMU ist richtet sich nach einer EU Definition von 2005.
Meist gilt ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter hat
und 50 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, nicht mehr als KMU.
Achtung:
Frist 5.12.2019.
Bis dahin müssen alle Nicht.KMU mit dem Aufbau eines Managementsystems
nach ISO 50001 bekonnen haben oder ein Energie-Audit durchgeführt
haben.
Lesen Sie auch auf unserer EDL-G Seite.
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